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Sorgen Sie für die Zukunft Ihrer Kinder vor und geben Sie ihnen ein verantwortungsbewusstes Denken mit auf den Weg. So wie auch traditionelles Handwerk von Generation zu Generation weitervererbt wird. Was früher das Sparbuch war, ist heute das Juniordepot. Ob Sie sich dabei für eine Einmalanlage oder einen monatlichen Sparplan entscheiden – beides geht jetzt auch mit einem nachhaltig ausgeprägten Portfolio. Für ein besseres Morgen.
Bei Abschluss Ihres ersten Fondssparplans bis zum 31.12.2024 gibt es was auf die Ohren! Holen Sie sich jetzt Ihre AIRY TWS 2 In-Ear-Kopfhörer von Teufel.
So wie Bäckermeisterin Lea Wagner (oben im Bild) reagieren auch die Anlagespazialisten von Union Investment Tag für Tag auf Herausforderungen. Mit ihrem professionellen Weitblick erkennen Sie die Chancen der Märkte.
So brauchen Sie als Kunde sich mit VermögenPlus um nichts zu kümmern und vermehren mit wenig Zeitaufwand Ihr Geld. Die passende Anlagestrategie finden Sie gemeinsam mit den erfahrenen Beraterinnen und Beratern der Sparda-Bank München.
Das JuniorDepot können Erziehungsberechtigte für Kinder im Alter bis zu 17 Jahren und neun Monaten eröffnen.
Hintergrund: Ab drei Monaten vor dem 18. Geburtstag des/der Minderjährigen wird das JuniorDepot Schritt Schritt in ein reguläres Depot überführt.
Der Zeitfaktor ist beim Sparen für Kinder der wichtigste Aspekt. Je mehr Zeit Sie zum Sparen haben, desto besser. So kommt am Ende in der Regel mehr zusammen.
Und weil für die Zukunft der Kinder über viele Jahre gespart wird, lohnen sich auch kleine monatliche Sparraten. Der sogenannte Durchschnittspreiseffekt hilft hier zusätzlich beim Sparen.
Das JuniorDepot ist zwar für eine langfristige Geldanlage gedacht. Sie bleiben aber auch kurzfristig flexibel – es gibt keinen Mindestanlagezeitraum und Sie können jederzeit Geld einzahlen oder entnehmen.
Allein maßgebliche Rechtsgrundlage für die Vermögensverwaltung in VermögenPlus ist die Rahmenvereinbarung VermögenPlus der Sparda-Bank München eG, die Sie jederzeit kostenlos in deutscher Sprache auf der Website der Sparda-Bank München eG einsehen können. Dieser können Sie auch dienstleistungsspezifische Informationen entnehmen. Die Eröffnung eines UnionDepots ist erforderlich.
Rechtsgrundlage für UnionDepot sind die jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Zusatzvereinbarungen und Sonderbedingungen der Union Investment Service Bank AG, die Sie kostenlos in deutscher Sprache beim Kundenservice der Union Investment Service Bank AG erhalten. Diese Information stellt weder eine Handlungsempfehlung noch eine Anlageberatung durch die Sparda-Bank München eG dar.
Stand aller Informationen, Darstellungen und Erläuterungen: 2. April 2024, soweit nicht anders angegeben.
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