SEPA
Die Lieblingspralinen als Souvenir aus Belgien, Lederstiefel aus Italien oder gebrauchtes Handyzubehör via eBay. Wir shoppen international. Und dank der SEPA-Zahlverfahren sind europaweite Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen denkbar einfach. SEPA hat den Zahlungsverkehr in Europa vereinheitlicht.
SEPA einfach erklärt
SEPA (Single Euro Payments Area) steht für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. Euro-Zahlungen in Europa werden somit in derzeit 36 Staaten und Gebieten einheitlich und einfach durchgeführt. Das gilt für Überweisungen, für Lastschriften und für Kartenzahlungen. Voraussetzung ist, dass die Zahlungen in Euro erfolgen. Diese einheitliche europäische Zahlungslandschaft umfasst derzeit alle Staaten im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sowie Andorra, Großbritannien, Monaco, San Marino, die Schweiz, die Vatikanstadt und weitere zu diesen Ländern gehörende Gebiete. Auch unsere girocard sowie die genossenschaftlichen Kreditkarten erfüllen die aktuellen SEPA-Anforderungen.
- Andorra
- Belgien
- Bulgarien
- Dänemark
- Deutschland
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Großbritannien
- Irland
- Island
- Italien
- Kroatien
- Lettland
- Liechtenstein
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Monaco
- Niederlande
- Norwegen
- Österreich
- Polen
- Portugal
- San Marino
- Rumänien
- Schweden
- Schweiz
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Tschechien
- Ungarn
- Vatikanstadt
- Zypern
- Andorra
- Belgien
- Bulgarien
- Dänemark
- Deutschland
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Großbritannien
- Irland
- Island
- Italien
- Kroatien
- Lettland
- Liechtenstein
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Monaco
- Niederlande
- Norwegen
- Österreich
- Polen
- Portugal
- San Marino
- Rumänien
- Schweden
- Schweiz
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Tschechien
- Ungarn
- Vatikanstadt
- Zypern
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- Belgien
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- Island
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- Luxemburg
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- Schweiz
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- Tschechien
- Ungarn
- Vatikanstadt
- Zypern
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- Dänemark
- Deutschland
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- Finnland
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- Griechenland
- Großbritannien
- Irland
- Island
- Italien
- Kroatien
- Lettland
- Liechtenstein
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Monaco
- Niederlande
- Norwegen
- Österreich
- Polen
- Portugal
- San Marino
- Rumänien
- Schweden
- Schweiz
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Tschechien
- Ungarn
- Vatikanstadt
- Zypern
Die IBAN
Jedes Zahlungskonto im Europäischen Wirtschaftsraum hat eine „International Bank Account Number”. Die IBAN besteht aus bis zu 34 Ziffern und Buchstaben. In Deutschland ist sie 22-stellig. Ihre IBAN und die IBAN des Zahlungsempfängers sind Pflichtangaben bei einer Überweisung in Euro innerhalb Europas.
Der BIC
Teilnehmende Banken erhalten von der „Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunications” (Swift) einen BIC. Dieser besteht aus acht oder elf Stellen. Er ist zum Beispiel bei Überweisungen in Euro außerhalb des EWR zusätzlich zur IBAN anzugeben.
Bei allen Zahlungen,
- die in Länder außerhalb des EWR gehen,
- die zum Beispiel in Schweizer Franken in die Schweiz gehen,
- die in einer anderen Währung als Euro ausgeführt werden sollen,
- bei denen Sie weder IBAN noch BIC verwenden,
- für die Sonderwünsche bei der Ausführung bestehen,
unterstützen wir Sie mit entsprechenden Auslandszahlungsverkehrsangeboten – zum Beispiel dem Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr. Seit September 2013 ist die außenwirtschaftliche Meldung nur noch elektronisch direkt bei der Deutschen Bundesbank möglich. Bitte beachten Sie die bestehende Meldepflicht gemäß der Außenwirtschaftsverordnung (AWV).
Die SEPA-Basis-Lastschrift
Bestimmte Rechnungen fallen regelmäßig an – zum Beispiel für Strom, Internet oder Versicherungen. Mit dem SEPA-Basis-Lastschriftverfahren ziehen Zahlungsempfänger das Geld von Ihrem Konto ein. Dafür müssen Sie dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Mit dem Lastschriftmandat autorisieren Sie gegenüber Ihrer Bank die Einlösung von Lastschrifteinzügen.
- Die Lastschriften haben einen Fälligkeitstermin. Sollte mit einer SEPA-Basis-Lastschrift ein Betrag von Ihrem Konto abgebucht werden, mit dem Sie nicht einverstanden sind, können Sie ab dem Tag der Belastung (Fälligkeitstermin) innerhalb einer Frist von acht Wochen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen.
Pflichtangaben
Ein Lastschriftmandat muss folgende Angaben enthalten:
- Vorgegebene Erklärung des Zahlers zur Ermächtigung von Einzügen und Einlösungen mittels Lastschriften von seinem Konto,
- Bezeichnung des Zahlungsempfängers,
- die Gläubiger-Identifikationsnummer (CI) des Zahlungsempfängers,
- Kennzeichnung, ob es eine einmalige oder wiederkehrende Zahlung ist,
- Name des Kunden (Zahler),
- Bezeichnung der Bank des Kunden und
- seine Kundenkennung (IBAN)
Es ist möglich, die entsprechende Mandatsreferenznummer nachträglich zu übermitteln.
FAQ zu SEPA
Bei grenzüberschreitenden Zahlungen im EU/EWR-Raum reicht die Angabe der IBAN aus. Nur bei Zahlungen in Staaten außerhalb des EWR-Gebietes (z. B. Schweiz, Monaco oder San Marino) ist die Angabe von IBAN und BIC notwendig.
Nein, wir bieten nur das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren an.