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Die monatlichen Gewinnzahlen aus diesem und dem vergangenen Jahr finden Sie hier zum Nachlesen.
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Kundeninformation des Gewinn-Sparvereins der Sparda-Bank München e. V. über Spielsucht, Prävention und Behandlungsmöglichkeiten gem. § 7 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021) zum Glücksspielwesen in Deutschland
Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) verpflichtet den Gewinn-Sparverein der Sparda-Bank München e. V., Informationen über Spielsucht, Prävention und Behandlungsmöglichkeiten bereit zu halten. Das Gewinnsparen ist eine Lotterie, die bei allen Gewinnchancen auch Risiken beinhaltet. Auch hier kann übermäßiges und unkontrolliertes Spielen zu Abhängigkeit und Spielsucht führen.
Warnzeichen für die Spielsucht
Jugendschutz: Spielverbot für Minderjährige
Wir weisen darauf hin, dass die Teilnahme am Gewinnsparen für Minderjährige unzulässig ist. Durch die Bindung der Lotterieabwicklung an das Datenverarbeitungssystem der Sparda-Bank München eG kann die Spielteilnahme von Personen unter 18 Jahren ausgeschlossen werden.
Der rechtliche Rahmen
In Deutschland ist nach §§ 284 bis 286 des Strafgesetzbuches (StGB) das Veranstalten von Glücksspielen verboten und nur mit behördlicher Erlaubnis erlaubt. Der Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 – GlüStv 2021) vom 29.10.2020 hat als Ziele: Die Vermeidung und Bekämpfung von Glücksspielsucht, die Begrenzung des Glücksspielangebotes, den Jugend- und Spielerschutz, die Sicherstellung fairen Spiels und den Schutz vor Kriminalität.
Spieler*innenschutz
Die Spielangebote in Deutschland sind vielfältig und sollen der Unterhaltung dienen. Allerdings ist bekannt, dass das Spielen um Geld zu einem ernsten Problem werden und durchaus zu einer Abhängigkeit führen kann. Derartige Probleme können sich ergeben, wenn der Spieleinsatz deutlich höher ausfällt, als man vorher festgelegt hat und zum Beispiel der Unterhalt für die Familie gefährdet wird. Gewinnsparen gehört zu den weniger suchtgefährdenden Lotterien, trotzdem ist es uns wichtig, auf Gefahren hinzuweisen und Tipps für verantwortungsvolles Spielen aufzuzeigen.
Verhaltenstipps für verantwortungsvolles Spielen
Am 07.05.2024 hat die 71. ordentliche Mitgliederversammlung des Gewinn-Sparvereins der Sparda-Bank München e. V. (GSV) das Geschäftsjahr 2023 abgeschlossen.
Der Vorstand wurde von den stimmberechtigten anwesenden GSV-Mitgliedern einstimmig entlastet.
Spielteilnahme ab 18 Jahren. Glücksspiel kann süchtig machen. Infos und Hilfe finden Sie unter www.bzga.de , www.bmg.bund.de und www.bundesweit-gegen-gluecksspielsucht.de sowie telefonisch, kostenlos und anonym unter Tel. 0800 0776611 oder Tel. 0800 1372700.
Die Erlaubnis zur Durchführung des Gewinnsparens für das Gewinnsparjahr 2024 wurde von der Lotterieaufsichtsbehörde mit Datum vom 07.12.2023 erteilt.
Erlaubnisinhaber:
Gewinn-Sparverein der Sparda-Bank München e. V.
Arnulfstraße 15
80335 München
Tel.: 089 55142-400
Vereinsregister des Amtsgerichts München - VR 5140
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