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Der Jahreswechsel steht vor der Tür und ein weiteres ereignisreiches Jahr geht zu Ende. Zeit für einen kleinen Ausblick auf das, was kommt. Dabei besteht kein Zweifel, dass das neue Jahr spannend sein wird. Hier kommt eine Übersicht über wichtige Änderungen.
FINANZEN
Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge
Wenn Sie eine betriebliche Altersvorsorge in Form einer Entgeltumwandlung haben, muss Ihnen Ihr Arbeitgeber einen Zuschuss von 15 Prozent gewähren, sofern er Sozialbeiträge einspart. Ab 2022 gilt das auch für Verträge, die vor 2019 abgeschlossen wurden.
Der Grundfreibetrag in der Einkommenssteuer steigt
Der Betrag, bis zu dem das Einkommen steuerfrei bleibt, steigt für Ledige 2022 auf 9.984 Euro (statt 9.744 Euro) und für Verheiratete auf 19.968 Euro (statt 19.488 Euro).
Der Mindestlohn steigt
Ab 1. Januar 2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 9,60 auf 9,82 Euro in der Stunde. Zum 1. Juli 2022 soll er erneut auf 10,45 Euro angehoben werden.
Mehr Geld für viele Ausbildungsberufe
Wer 2022 seine Ausbildung im Bereich Handwerk und Betrieb beginnt, darf sich über eine neue gesetzliche Mindestausbildungsvergütung freuen. Im ersten Jahr bekommen Auszubildende dann 585 Euro (statt 550) monatlich. Danach folgen pro Jahr Aufschläge von 18,35 und 40 Prozent. Für Auszubildende im Maler- und Lackiererhandwerk steigt die Mindestvergütung zum 1. August 2022 auf 740 Euro (statt 710 Euro) im ersten, 815 Euro (statt 780 Euro) im zweiten und 980 Euro (statt 945 Euro) im dritten Lehrjahr. Die Tarifparteien können natürlich auch freiwillig höhere Beträge festsetzen.
Mehr Rechte beim Handyvertrag
Bereits seit dem 1. Dezember 2021 haben Verbraucher*innen dank des neuen Telekommunikationsgesetzes mehr Rechte bei Internet-, Telefon- und Handyverträgen – auch bei laufenden Verträgen. So besteht jetzt ein Minderungs- und Kündigungsrecht bei zu geringer Bandbreite sowie ein Anspruch auf Entschädigung bei einem kompletten Ausfall von Telefon oder Internet, falls dieser nicht binnen zwei Kalendertagen behoben wird. Außerdem eine gute Nachricht für alle, die sich über automatische Vertragsverlängerungen nach verpasster Kündigungsfrist ärgern: Neuerdings können Verträge mit einer einmonatigen Frist jederzeit gekündigt werden. Und: Telefonisch abgeschlossene Verträge müssen Verbraucher*innen künftig ebenfalls in Textform vorgelegt werden.
NACHHALTIGKEIT
Benzin- und Dieselpreise steigen
Aufgrund der CO2-Bepreisung für fossile Brennstoffe steigt der Zuschlag pro Liter bei Benzin auf 8,5 Cent (statt 7 Cent) und bei Diesel auf 9,5 Cent (statt 8 Cent). Mit der höheren Bepreisung sollen die klimaschädlichen Auswirkungen durch den CO2-Ausstoß verringert werden. Im Gegenzug wird die Pendlerpauschale für die einfache Wegstrecke pro Arbeitstag ab dem 21. Kilometer auf 35 Cent pro Kilometer (statt 30 Cent) angehoben.
Die Heizkosten steigen
Aufgrund des höheren CO2-Preises im Kampf gegen den Klimawandel steigen auch die Kosten für Heizöl und Erdgas. Bei Heizöl sind das ab Januar pro Liter 9,5 Cent mehr, bei Erdgas 0,65 Cent je Kilowattstunde (kWh).
Männliche Küken dürfen nicht mehr getötet werden
Fortschritte in Sachen Tierschutz: Bisher wurden in Deutschland jedes Jahr ca. 45 Millionen männliche Küken getötet, da sie weder Eier legen können noch für die Fleischproduktion geeignet sind. Ab dem 1. Januar 2022 ist damit Schluss.
Entsorgung von Elektroschrott wird leichter
Elektrogeräte, insbesondere kleinere Haushaltsgeräte, werden zu Lasten der Umwelt immer wieder falsch entsorgt, z.B. im Hausmüll. Spätestens ab 1. Juli sollen kleine Geräte (z.B. Handys, Rasierer oder elektrische Zahnbürsten) mit einer Kantenlänge von bis zu 25 cm in Geschäften (auch Supermärkte und Discounter) abgegeben werden können, die eine Ladenfläche von über 800 qm2 und regelmäßig elektrische Haushaltsgeräte im Angebot haben. Wo diese Geräte gekauft wurden, spielt dabei keine Rolle. Größere Geräte (z.B. Spülmaschine, Mikrowelle oder Kühlschrank) können hingegen nur bei einem Neukauf beim jeweiligen Händler abgegeben werden. Eine Übersicht kostenloser Rücknahmestellen finden Sie außerdem hier.
ALLTAG
Neue Umtauschfristen für Führerscheine
Bis 19. Januar 2022 müssen alle, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden, ihren Führerschein und Fahrerlaubnisse sämtlicher Klassen umtauschen. Zwischen 1959 und 1964 Geborene haben mit dem Umtausch Zeit bis zum 19. Januar 2023.
E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel
Für verschreibungspflichtige Medikamente bekommen gesetzlich Versicherte ab dem 1. Januar ausschließlich elektronische Rezepte. Diese können mit einer offiziellen E-Rezept-App, der Krankenkassenkarte und einer PIN von der Krankenkasse in der Apotheke eingelöst werden.
Portokosten steigen
Für Standard-, Kompakt-, Groß- und Maxibrief fallen ab 2022 jeweils fünf Cent mehr an. Die Postkarte wird sogar um 10 Cent teurer.
Ihre Sparda-Bank München wünscht ein frohes neues Jahr
Das neue Jahr steht in den Startlöchern und wir alle sind gespannt, was es bringen mag. Denn die Zeiten sind nach wie vor ungewiss. Eines können wir Ihnen jedoch schon jetzt versichern: Wir sind weiterhin für Sie da und begleiten SIe rund um Ihre Finanzen. Sollten Sie sich unsicher sein, welche finanzielle Neuerungen Sie 2022 betreffen, beraten wir Sie gern – telefonisch, per E-Mail oder persönlich. Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie einen guten und gesunden Start ins neue Jahr.
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