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München – Mitarbeiter*innen von Deutschlands erster Gemeinwohl-Bank können künftig als Lebenspartner*innen nach der Geburt des Kindes insgesamt zehn Tage bezahlte Freistellung in Anspruch nehmen. Das Angebot startet bereits sechs Monate vor dem geplanten Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung.
Die Sparda-Bank München eG unterstreicht einmal mehr ihre Ausrichtung als familienfreundlicher Arbeitgeber. Deutschlands erste Gemeinwohl-Bank ermöglicht es ihren Beschäftigten schon ab dem 1. Juli 2023, als Lebenspartner*in mit der Sparda-Familienstartzeit nach der Geburt des Kindes insgesamt zehn Tage lang eine bezahlte Freistellung zu nehmen. Neben dem tariflichen Sonderurlaub gibt es künftig neun weitere Sonderurlaubstage ohne finanzielle Einbußen. Für Eltern von Neugeborenen bedeutet dies: sich voll und ganz auf das neue Leben als Familie einlassen zu können sowie sich besonders in den herausfordernden ersten Tagen gegenseitig zu unterstützen.
Damit kommt die oberbayerische Genossenschaftsbank den Plänen der Bundesregierung zuvor: Der Gesetzesentwurf des Familienministeriums sieht zur Geburt des Kindes eine zehn Tage bezahlte Freistellung vor – der Start ist für den 1. Januar 2024 geplant. Helmut Lind, Vorstandsvorsitzender der Sparda-Bank München eG, stärkt jungen Eltern und ihrem Nachwuchs den Rücken: „Die erste Zeit nach der Geburt sollte der Familie gehören. Genau das bieten wir den frischgebackenen Eltern mit der ‚Sparda-Familienstartzeit‘.“ Die neue Option ergänzt die bereits bestehenden sozialen Zusatzleistungen der Sparda-Bank München eG. Dazu gehören zum Beispiel das SpardaLebenszeitkonto für geleistete Mehrarbeit oder Gehaltseinzahlungen, umfangreiche Gesundheitsangebote sowie die Erstattung der Fahrtkosten für das Deutschlandticket. Helmut Lind: „Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen wissen, dass sie uns wichtig sind. Deswegen verstehen wir die Arbeitgeber-Angebote auch als Zeichen der Wertschätzung und als starkes Signal für eine familienfreundlichere Gesellschaft.“
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