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Im Januar 2018 trat die neue Zahlungsdiensterichtlinie, im Allgemeinen als PSD2 bekannt, in Kraft.
Mit der PSD2 sollen sowohl in der EU als auch im gesamten EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) Zahlungsdienste und Zahlungsdienstleister reguliert werden. Ziel ist, den Verbraucherschutz zu stärken und die Sicherheit zu erhöhen. Außerdem werden die Wettbewerbsbedingungen für Banken und Nichtbanken vereinheitlicht.
Starke Kundenauthentifizierung oder auch Zwei-Faktor-Authentifizierung bedeutet, dass Sie sich beim Login in TEO sowie bei Online-Zahlungen mit einer Kombination zweier Elemente aus den Kategorien Wissen, Besitz und Inhärenz legitimieren müssen.
Das bedeutet, dass Sie beim Bezahlen im Internet oder beim Login in das Online-Banking zukünftig neben Ihrer Benutzerkennung und PIN auch eine TAN eingeben bzw. Freigabe über die SecureApp erteilen müssen. Beim Bezahlen im Internet mit der Kreditkarte wird dies durch Mastercard® Identity Check™ erfüllt. Es besteht die Möglichkeit, dass die Bank in bestimmten Ausnahmefällen auf die starke Kundenauthentifizierung verzichtet. Beispielsweise, wenn Sie sich in den letzten 180 Tagen bereits mittels einer starken Authentifizierung in Ihr Online-Banking eingeloggt haben.
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (PSD2-Verordnung) fordert TEO Sie alle 180 Tage zu einer sogenannten starken Authentifizierung auf. Diese Vorschriften gelten für alle Banken und haben das Ziel, bei Bankgeschäften die Sicherheit zu erhöhen. Diese starke Authentifizierung kann ebenfalls erfolgen, wenn TEO ein Update bereitstellt oder wenn Sie ihr bestehendes TEO Passwort durch ein neues ersetzt haben.
Im Sicherheitscockpit können Sie alle sicherheitsrelevanten Einstellungen für Ihr Online-Banking vornehmen. Unser Sicherheitscockpit erreichen Sie im Online-Banking (TEO Web) im Bereich "Sicherheit und Service".
Im Falle einer vorreservierten Kartenzahlung, z.B. bei der Zimmerbuchung in einem Hotel oder der Anmietung eines Autos, müssen Sie dem Blockieren des Betrages explizit zustimmen. Der Händler muss den reservierten Betrag, sobald der genaue Zahlbetrag feststeht, unverzüglich freigeben.
Mit Ihrer Zustimmung können Drittanbieter über eine technische Schnittstelle Ihrer Sparda-Bank auf Ihre Daten zugreifen. Deine Einwilligung für den Kontozugriff gilt erst als erteilt, wenn Sie die über einen Drittdienstleister angeforderte Information bei der Bank mit einer starken Kundenauthentifizierung bestätigen. Drittanbieter müssen bei der nationalen Aufsichtsbehörde registriert sein und sich gegenüber der Bank legitimieren können. Für die volle Transparenz wird das Online-Banking erweitert: Über eine eigene Zugriffsverwaltung können Sie den protokollierten Kontozugriff von Drittanbietern einsehen und die Einwilligung zum Kontozugriff wieder entziehen.
Umfassende Informationen über die Neuerungen und Auswirkungen von PSD2 erhalten Sie auf der Webseite des Sparda-Verbands.
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