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Die Basis jeder Genossenschaft bilden ihre Mitglieder. Diese wählen ihre Vertreter*innen für die Vertreterversammlung aus den Reihen der Genossenschaftsmitglieder. Die Vertreterversammlung ist das wichtigste Organ der Genossenschaft und kann als "Parlament der Genossenschaft" bezeichnet werden.
Die letzte Vertreterwahl hat in 2021 stattgefunden. Aktuell besteht die Vertreterversammlung der Sparda-Bank München eG aus 227 Mitgliedern.
Die Rechte und Pflichten der Vertreter*innen sind im Genossenschaftsgesetz sowie in der Satzung der Sparda-Bank München eG festgelegt.
Zweck, Aufgabe und Funktion der Vertreter*innen bestehen darin, in der Vertreterversammlung nach pflichtgemäßem Ermessen vor allem die Interessen der Genossenschaft zu vertreten und nicht die Interessen einzelner Genossenschaftsmitglieder. Im Rahmen dieser Funktion beraten sie über die Lage der Genossenschaft, nehmen die Berichte von Vorstand und Aufsichtsrat zum Geschäftsjahr entgegen, wählen die Mitglieder des Aufsichtsrates und fassen unter anderem Beschlüsse zur Satzung, zur Verwendung des Jahresüberschusses und zur Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat.
Die 90. ordentliche Vertreterversammlung der Sparda-Bank München eG fand am Mittwoch, 26. Juni 2024, im Paulaner am Nockherberg in München in Präsenz statt. Der konstruktive Austausch hat einmal mehr das Engagement und die Identifikation der Vertreterinnen und Vertreter mit ihrem genossenschaftlichen Auftrag gezeigt.
Das höchste Gremium der Bank stellte den Jahresabschluss 2023 fest und folgte dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zur Dividendenzahlung. Für das Geschäftsjahr 2023 wurde einstimmig die Zahlung einer Dividende in Höhe von 1,5 Prozent beschlossen.
Modern, digital und vor Ort präsent
Peter Berger, Vorstandsvorsitzender, Joachim Gorny, Vorstandsmitglied und der Generalbevollmächtigte Peer Teske informierten die Vertreterinnen und Vertreter über das Geschäftsjahr 2023 und gaben auch einen positiven Einblick in die ersten Monate des Jahres 2024. Trotz zahlreicher Herausforderungen auf der globalen und nationalen Bühne konnte sich die Sparda-Bank München im vergangenen Geschäftsjahr erneut im harten Wettbewerb behaupten.
Berger betonte: „Unser Ziel, ein verlässlicher genossenschaftlicher Partner für unsere Kundschaft und unsere Mitglieder zu sein, werden wir auch weiterhin fest im Blick behalten.“ Dazu gehört auch das Bekenntnis, dass bei der Sparda-Bank München neben modernen digitalen Angeboten die 33 Filialstandorte eine wichtige Funktion haben. „Uns ist sehr wichtig, als Genossenschaftsbank auch vor Ort für unsere Kundinnen und Kunden verlässlich persönlich ansprechbar zu sein“, so Peer Teske.
Vorstand und Aufsichtsrat wurden von den anwesenden Vertreterinnen und Vertretern entlastet.
Wahlen in den Aufsichtsrat
Turnusgemäß sind in diesem Jahr die Aufsichtsratsmitglieder Kurt Dobrauer und Bettina Hinterseer aus dem Gremium der Bank ausgeschieden. Beide standen für eine Wiederwahl zur Verfügung. Ebenfalls zur Wahl standen aus dem Kreis der Vertreterinnen und Vertreter Ursula Kuhn und Herbert Uhl. In geheimer Abstimmung wurden Bettina Hinterseer und Kurt Dobrauer für weitere 3 Jahre in den Aufsichtsrat gewählt.
Satzungsänderungen beschlossen
Zudem erläuterte Peter Berger die vorgeschlagenen Satzungsänderungen. Diese wurden einstimmig beschlossen.
Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand und überwacht dessen Geschäftsführung. Er wird zu zwei Dritteln von der Vertreterversammlung gewählt. Gemäß Drittelbeteiligungsgesetz wird ein Drittel aus der Belegschaft gestellt und von dieser gewählt. Die aktuellen Mitglieder des Aufsichtsrats der Sparda-Bank München eG finden Sie hier:
Der Vorstand leitet die Geschäfte der Bank eigenverantwortlich unter Beachtung von Genossenschaftsgesetz und Satzung.
Die Mitglieder des Vorstands:
(von links)
Peer Teske, Peter Berger (Vorsitzender), Joachim Gorny
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