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Wer kümmert sich um meine finanziellen Angelegenheiten, wenn ich es selbst nicht mehr kann? Ungeplante Ereignisse und Krankheitsfälle können das Leben von jetzt auf gleich ordentlich durcheinander wirbeln. Daher sollten Sie unbedingt vorsorgen und eine Vertrauensperson bestimmen, die Sie im Notfall bei Bankgeschäften vertritt.
Sie sind verheiratet und denken, Ihr Partner kann im Fall der Fälle über Ihre Konten verfügen? Nicht ganz.
Denn Ehepartner sind nicht automatisch gesetzliche Vertreter. Sind Sie alleiniger Kontoinhaber und liegen beispielsweise im Krankenhaus, kann niemand sonst für Sie Geld abheben. Es sei denn, Sie haben vorher eine ordnungsgemäße Vollmacht erteilt. Das Thema Bankvollmacht ist damit praktisch für jede(n) von uns relevant.
Was ermöglicht eine Bankvollmacht?
Mit einer Bankvollmacht erlauben Sie einer Personen Ihres Vertrauens, auf Ihr Konto zuzugreifen. Wurden keine anderen Vereinbarungen getroffen, werden dem oder der Bevollmächtigten darüber hinaus auch weitreichendere Rechte eingeräumt, wie beispielsweise die Entgegennahme von Kontoauszügen, die Inanspruchnahme eingeräumter Kredite oder der An- und Verkauf von Wertpapieren und Devisen. Deshalb sollten Sie auch nur der Person eine Vollmacht erteilen, der Sie zu 100 Prozent vertrauen.
Wichtig: Damit die Vollmacht von einem Kreditinstitut anerkannt wird, sollten Sie sie unbedingt in schriftlicher Form verfassen.
Wie lange gilt die Vollmacht?
Einmal erteilt, gilt eine Bankvollmacht zu Lebenszeiten in der Regel so lange, bis sie widerrufen wird. Dies können Sie jederzeit und auch ohne die Angabe von Gründen tun. Anderenfalls ist sie auch über den Tod hinaus gültig. Das heißt, der oder die Bevollmächtigte kann auf das Konto der verstorbenen Person zugreifen und die Bankgeschäfte verwalten.
So beantragen Sie eine Bankvollmacht
Die Vollmacht können Sie im Online-Banking, in einer unserer Filialen oder telefonisch beantragen bzw. einrichten lassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer FAQ zur Bankvollmacht.
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