PSD2
Einheitliche Standards für die Sicherheit elektronischer Zahlungen
Mit der Novelle des Zahlungsdiensterechts durch die Zweite EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) wurden die Standards für die Sicherheit elektronischer Zahlungen weiter vereinheitlicht und der Verbraucherschutz im Europäischen Wirtschaftsraum verbessert. Ihr Online-Banking, die SpardaBanking App sowie das Online-Shopping mit Kreditkarte oder girocard sind so noch sicherer. Außerdem können Sie neue Services von dritten Zahlungsdiensten nutzen. Alle wichtigen Informationen finden Sie hier.
Bequemeres Online-Banking
Stärkerer Verbraucherschutz
Das Wichtigste in Kürze
Drittanbieter beauftragen
Sie können berechtigte Zahlungsauslösedienste beauftragen, für Sie Zahlungen durchzuführen oder Kontoinformationen von Ihren Zahlungsverkehrskonten abzurufen.
Verfügbarkeit anfragen
Sie können berechtigte Kontoinformationsdienste berechtigen, vor Ihrer Zahlung die Verfügbarkeit des Kaufbetrages bei Ihrer Sparda-Bank München eG anzufragen.
Starke Kundenauthentifizierung
Legitimieren Sie sich mit starker Kundenauthentifizierung: beim Anmelden im Online-Banking, in der SpardaBanking App oder beim Online-Shopping mit Kreditkarte sowie bei Zahlungen und beim Abruf von Umsatzinformationen.
Sicherheit geht vor
Mastercard® Identity Check™ ist im Europäischen Wirtschaftsraum beim Online-Shopping mit der Kreditkarte verpflichtend.
Verständlich erklärt: Starke Kundenauthentifizierung mit PSD2
Die 2-Faktor-Authentifizierung
Mit den aktuellen gesetzlichen Vorgaben wurden die Anforderungen an die Authentifizierung von Kundinnen und Kunden bei Zahlungen neu geregelt. Für die 2-Faktor-Authentifizierung geben Sie jeden Auftrag an Ihre Bank mit zwei von drei möglichen Faktoren frei:
- mit etwas, das nur Sie wissen – wie zum Beispiel Ihrer Online-Banking-PIN,
- mit etwas, das nur Sie besitzen – wie zum Beispiel Ihrer girocard (Debitkarte) mit TAN-Generator oder der SpardaSecureGo+ App auf Ihrem Mobiltelefon oder
- mit einem körperlichen Merkmal – wie Ihrem Fingerabdruck oder Gesicht als biometrisches Merkmal.
Die 2-Faktor-Authentifizierung wird in der Regel angewendet bei:
- Ihrer Anmeldung zum Online-Banking,
- einem Zahlungsauftrag,
- einer anderen Aktion, die ein Risiko birgt, wie zum Beispiel eine Adressänderung,
- Zahlungen mit Ihrer Debit- oder Kreditkarte von Mastercard® beim Online-Einkauf und im Geschäft.
Die Absicherung mit zwei Faktoren ist eventuell nicht nötig, wenn:
- Sie Zahlungen an sich selbst im selben Bankinstitut vornehmen,
- Sie im Online-Banking Beträge bis maximal 30 Euro überweisen,
- Sie Zahlungen an Maut- oder Park-Terminals vornehmen,
- Sie im Handel kontaktlos Beträge bis 50 Euro mit girocard oder Kreditkarte bezahlen.
Zugriff von Drittdiensten
Viele Online-Händler nutzen heutzutage Zahlungsdienstleistungen von Drittdiensten zur Abwicklung von Zahlungen. Zahlungsauslösedienste nehmen dann mit Ihrer Einwilligung über Ihren Online-Banking-Zugang eine Überweisung auf das Konto des Shops vor. Kontoinformationsdienste rufen mit Ihrer Zustimmung Umsätze und ggf. andere Informationen von Ihren online-fähigen Zahlungskonten bei Ihren Banken ab. Sie werten diese Informationen für eigene Leistungen aus oder fassen die Informationen zu einer Übersicht für Sie zusammen. Sie können solche Drittdienste auch berechtigen, vor Online-Käufen abzufragen, ob der Kaufbetrag auf Ihrem Konto verfügbar ist.
Die gesetzlichen Regelungen der Zahlungsdiensterichtline (PSD2) verpflichten alle kontoführenden Banken und Sparkassen, eine technische Schnittstelle (API) für diese Drittdienste einzurichten. Darüber können die Drittdienste dann Zugriff auf Ihre Online-Konten und Daten erhalten.
Gut zu wissen: Ihre Bank wird diesen Drittdiensten nur mit Ihrem ausdrücklichen Auftrag eine Berechtigung zum Zugriff erteilen. Wem Sie Zugriff gewährt oder Berechtigungen eingeräumt haben, können Sie jederzeit in Ihrem Online-Banking einsehen und anpassen. Zu Ihrer Sicherheit werden alle vertrauenswürdigen Drittdienste von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassen.