Online-Banking

Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

Wichtige Informationen für Anlegerinnen und Anleger

Bei Zinserträgen müssen Sie Steuern zahlen. Aber wenn Sie uns einen Freistellungsauftrag erteilen oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) vorlegen, können Sie sich das Geld ganz oder teilweise sparen. Was das außerdem für Ihre Kirchensteuer und Ihre Vorabpauschale bedeutet, erfahren Sie hier.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Zinserträge bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern.

Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Sparda-Bank München eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt uns keiner vor, sind wir gesetzlich verpflichtet, auf alle Zinserträge 25 Prozent Abgeltungssteuer an das Finanzamt abzuführen – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Falls Sie bislang keinen Freistellungsauftrag eingerichtet haben, sollten Sie das vor Jahresende nachholen. Ansonsten lässt sich die gezahlte Abgeltungssteuer bei Ihrer Steuererklärung vom Finanzamt zurückholen.

Ihren Sparerpauschbetrag können Sie auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge darf nicht höher sein als der Sparerpauschbetrag.


Was ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung?

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Zinserträge versteuern. Das ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die selbst noch kein Geld verdienen. Damit wir die Steuer nicht automatisch ans Finanzamt abführen, müssen Sie uns eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. 


Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Für Mitglieder einer kirchensteuer-erhebenden Religionsgemeinschaft

Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Dadurch führt Ihre Sparda-Bank München eG Kirchensteuer, die auf Zinserträge zu zahlen ist, zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch ans Finanzamt ab. Dazu rufen Banken einmal jährlich das Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie dort allerdings einen Sperrvermerk beantragt haben, erhalten wir keine Informationen. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Finanzamt zum Versteuern anmelden. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt, fällt auch keine Kirchensteuer an – zum Beispiel dann, wenn Sie einen ausreichend hohen Freistellungsauftrag erteilt oder eine NV-Bescheinigung abgegeben haben.