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»Mehr Schutz für Ihre Karten.«

Kartensicherheit: Schützen Sie sich vor Betrug

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Kartensicherheit

Haftet der Kreditkartenbesitzer für eventuelle Schäden aus einem Datenklau?
Grundsätzlich haftet der Karteninhaber bei nicht autorisierten Kartenzahlungen nicht. Dazu gehört auch ein organisierter Datenabgriff bei einem Finanzdienstleister im Ausland. Eventuelle Schäden hieraus werden von der Bank getragen.

Was sollte man bei unrechtmäßigen Abbuchungen unternehmen?
Karteninhaber, die Reklamationen gegenüber einem Händler wegen unrechtmäßiger Abbuchungen haben, sollten sich direkt an die zuständige Bank wenden. Diese nimmt die Reklamation entgegen. Für die Reklamation sollten Kunden alle wichtigen Unterlagen wie Ausdrucke und Belege bereit halten.

Kartenbesitzer müssen sich keine Sorgen machen!
Eine Kreditkarte ist ein komfortables Zahlungsmittel, das das Bezahlen im In- und Ausland einfach und sicher macht. Wer sich richtig verhält und sorgsam mit Karte und PIN umgeht, ist auf der sicheren Seite. Allerdings muss auch der Karteninhaber seine Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten erfüllen.

Unsere Tipps für einen sicheren Umgang:

Unterschreiben Sie Ihre Karte auf der Rückseite, am besten gleich nachdem Sie sie erhalten. Alte, nicht mehr gültige Karten bringen Sie uns entweder zurück. Oder Sie zerschneiden sie mit einer Schere.

Lernen Sie Ihre Geheimzahl auswendig und vernichten Sie anschließend den Benachrichtigungsbrief. Schreiben Sie sie nicht auf – weder als Telefonnummer getarnt im Handy, noch als Geburtstag im Kalender. Und geben Sie Ihre Geheimzahl niemals an Dritte weiter – auch nicht Ihrem Bankberater, der Polizei oder Freunden und Bekannten.

Keine Bank verlangt zum Öffnen der Tür Ihre PIN. Sichern Sie sich ab, indem Sie zum Öffnen der Tür eine andere Karte benutzen, als zum Geld abheben – beispielsweise Ihre Kreditkarte. So können Ihre Kartendaten und Ihre Geheimnummer nicht zusammen ausgelesen werden.

Überprüfen Sie den Geldautomaten und seine Umgebung. Wirkt alles wie gewohnt? Bei Betrugsversuchen ist das Tastenfeld oft leicht erhöht. Fällt Ihnen an Kartenschlitz oder Beleuchtungsleiste irgend etwas Ungewöhnliches auf oder befindet sich über dem Geldautomaten ein Rauchmelder, der früher nicht da war? Passen Sie besonders gut auf, wenn Sie an einem fremden Geldautomaten Geld abheben. Unser Tipp: Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob alles in Ordnung ist, fragen Sie in der Filiale nach. Wir freuen uns über Ihre Aufmerksamkeit.

Achten Sie auf genügend Abstand zu anderen Kunden und bitten Sie sie - wenn nötig - ein paar Schritte zurückzutreten. Ist am Tastenfeld kein Sichtschutz angebracht, verdecken Sie Ihre Eingabe mit der Hand oder Ihrem Geldbeutel.

Bitten Sie an der Supermarktkasse um mehr Abstand, wenn andere Kunden Sie bei der Eingabe Ihrer PIN beobachten können. Und lassen Sie Ihre Karte niemals aus den Augen. Wenn der Kellner im Restaurant das Kartenlesegerät nicht zu Ihnen an den Tisch bringen kann, begleiten Sie Ihn zum Gerät. Das ist inzwischen durchaus üblich.

Bitte lassen Sie Ihren Geldbeutel nicht unbeaufsichtigt (zum Beispiel im PKW, in der Handtasche oder am Arbeitsplatz) zurück. Eine Verletzung der Sorgfaltspflicht liegt auch vor, wenn sich die Karte z.B. in einem Mantel oder einer Tasche befindet, die an einer frei zugänglichen Garderobe oder über einer Stuhllehne in einem Restaurant hängt.

Kaufen Sie nur auf Seiten, die Ihre Kartendaten verschlüsseln – zum Beispiel mit SSL. Solche Seiten erkennen Sie am zusätzlichen „s“ in der URL. Die Adresse beginnt dann mit „https://“. Bei den meisten sicheren Seiten wird beim Kauf mit Kreditkarte inzwischen auch die Kartenprüfziffer CVC abgefragt. Das sind die letzten drei Ziffern der Zahl auf dem Unterschriftsfeld auf der Rückseite.

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